Werte Mitgliederinnen und Mitglieder,
in eigener Sache möchten wir alle Abteilungen darauf hinweisen, dass sich ehrenamtliche Übungsleiter, die eine Aufwandsentschädigung erhalten, vor der eigenen Steuererklärung eine Zertifizierung beim elektronischen Finanzamt (www.elster.de) durchführen müssen. Hinter der Änderung steckt die Pflicht, dass die Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt verschickt werden müssen.
Bitte lest dazu auch folgenden Beitrag: Ehrenamtliche -Anmeldung vor Steuererklärung erforderlich bzw. diesen MZ-Artikel
Über die Notwendigkeit wird das Präsidium alle Abteilungen noch gesondert (mittels Informationsblatt samt Kenntnisnahme per Unterschrift durch alle Übungsleiter) informieren.
- das Präsidum -